Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
- DEHOGA
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten
Aufwendungen.
5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und
Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des
Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu zahlen.
Bei Zimmerreservierungen in Hotels,
Gasthöfen und Pensionen gelten folgende
Rücktrittspauschalen:
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach:
80 % des
Reisepreises
Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!