Landhotel Steigerwaldhaus
Oberrimbach 2
96152 Burghaslach

Telefon: 09552/92390
E-Mail: info@steigerwaldhaus.de

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag - DEHOGA

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.

5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach: 80 % des Reisepreises
Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

Europäische Reiseversicherung Elvia Versicherung